Liebe Eltern der Wendelinusschule,
wie Sie sicherlich schon aus der Presse erfahren haben, findet in der Woche
nach den Osterferien Distanzunterricht statt.
In der Ministeriumsmail heißt es dazu: "Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für
alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden
wird."
"Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Alle Schulen der Primarstufe sowie der
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die
zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden."
Diese pädagogische Betreuung entspricht unserer Notbetreuung. Vor den Osterferien haben Sie hierzu Ihren Bedarf entsprechend schon angemeldet. Sollte sich aufgrund der aktuellen Lage und des
Distanzunterrichtes etwas an Ihrem Bedarf ändern, bitten wir um eine kurze Rückmeldung per Mail an
schule@wendelinusschule-huerth.de bis Freitag (9.4.21 - 16.00 Uhr). Bitte verwenden Sie dazu den aktuellen Antrag des
Ministeriums aus dem Anhang.
Sobald wir Informationen über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 bekommen, werde ich Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Ein weiterer Punkt in der Ministeriumsmail ist das Testen, hierzu heißt es:
"wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den
Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur
Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens
48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen."
Die genaue Organisation der Selbsttestungen während des Präsenzunterrichtes werden wir mit Lehrer- und OGS-Kollegium nächste Woche genau planen und Ihnen dann mitteilen. Aktuell hat die
Wendelinusschule noch keine Selbsttest geliefert bekommen.
Für den Distanzunterricht werden die Klassenlehrerinnen die Pläne und Aufgaben in Logineo LMS hinterlegen. Bitte denken Sie daran, dass auch die KInder der Notbetreuung die Arbeitsmaterialen
ausgedruckt mitbringen müssen. Zusätzlich werden die Klassen auch wieder online Angebote haben. Dazu werden Sie in den Klassen informiert.
Sicherlich hätte ich Ihnen zum Ende der Osterferien gerne etwas anderes mitgeteilt. Wir alle hatten uns auf den Wechselunterricht und die Kinder vor Ort gefreut. Versuchen wir zuversichtlich zu
bleiben und hoffen auf ein schnelles Wiedersehen im Präsenzunterricht in der Wendelinusschule.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Dickes
Schulleiterin der KGS Wendelinusschule
Liebe Eltern,
wir haben uns mit den Schulleiter*innen in Hürth kommunal abgestimmt, damit der SCHULBETRIEB AB DEM 22. FEBRUAR unter einheitlichen Rahmenbedingungen an allen elf Grundschulen läuft.
Das Wechselmodell des Ministeriums sieht vor, dass die Schüler*innen zwischen Distanzlernen (=Lernen zu Hause) und Präsenzlernen (=Unterricht in der Schule) tageweise wechseln.
Auf Folgendes haben wir uns daher geeinigt:
* Wir teilen alle Klassen in zwei Gruppen. Jede Gruppe hat zwei feste Tage pro Woche Unterricht, sowie jeden zweiten Freitag (Plan für Ihr Kind anbei).
* Jede Gruppe hat mindestens 4 Stunden Unterricht an Präsenztagen.
* Es wird kein Online-Unterricht mehr angeboten, weil die Lehrkräfte nun täglich im Unterricht oder der Notbetreuung eingesetzt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die Aufgaben, die für die Distanzlerntagen (=Lernen zu Hause) aufgegeben werden, weiterhin bearbeitet werden müssen.
Das Ministerium hat verfügt, dass es keinen "normalen" OGS Betrieb geben wird.
Notbetreuung wird weiterhin nur für Eltern angeboten, die Ihr Kind absolut nicht betreuen können, die einer Tätigkeit nachgehen, die nicht im Homeoffice möglich ist oder für berufstätige
Alleinerziehende, die ebenfalls nicht zu Hause arbeiten können.
Für unsere Schule bedeutet das konkret:
* 1. Schuljahr hat dienstags 8-12.30 Uhr und mittwochs 8.00-11.30 Uhr sowie am 23.4. + 7.5. + 28.5. + 18.6. + 2.7. freitags 8.00-11.30 Uhr Präsenzunterricht
* 2. Schuljahr hat montags 8-13.15 Uhr und donnerstags 8.00-11.30 Uhr sowie am 30.4. + 21.5. + 11.6. + 25.6. freitags 8.00-11.30 Uhr Präsenzunterricht
*
3. Schuljahr hat montags 8-11.30 Uhr und mittwochs 8.00-13.15 Uhr sowie am 23.4. + 7.5. + 28.5. + 18.6. + 2.7. freitags 8.00-13.15 Uhr Präsenzunterricht
* 4. Schuljahr hat dienstags 8-11.30 Uhr und
donnerstags 8.00-13.15 Uhr sowie am 30.4. + 21.5. + 11.6. + 25.6. freitags 8.00-13.15 Uhr Präsenzunterricht
Weiterhin können Sie Ihr Kind
zur
Notbetreuung anmelden, wenn Sie Ihr Kind absolut nicht betreuen können. Dazu muss die
Anmeldung der Schule unter
schule@wendelinusschule-huerth.de vorliegen. Auch an Präsenztagen ist die
Notbetreuung im Anschluss an den Unterricht möglich.
Notbetreuung ist von 8.00-15.30 Uhr zusätzlich können Eltern mit
systemrelevanten Berufen die Notbetreuung auch von 7.30 - 16.30 Uhr nutzen.
Zur unserer gegenseitigen Sicherheit empfehlen wir das Tragen von
medizinischen oder FFP2 Masken - alternativ auch Alltagsmasken - auch während des Präsenzunterrichts auch am Sitzplatz.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Dickes
Schulleiterin der KGS Wendelinusschule
Mit der schrittweisen Öffnung der Wendelinusschule haben wir auch neue Regelungen:
- Schuleingang ist ab sofort nur noch über den
Haupteingang Cäcilienstraße möglich. Die Kinder werden dort in Empfang genommen und in die entsprechenden Klassenräume verteilt.
- Schulausgang ist nur noch über die Ausgänge zum
Schulhof möglich.
- Sollten Kinder mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule kommen. Können Sie wie gewohnt Fahrrad oder Roller auf dem Schulhof
abschließen und müssen dann über den Eingang Cäcilienstraße in die Schule kommen. (Nicht vergessen Schlösser müssen mit nach Hause genommen werden.)
- Der Glasgang ist für die Kinder nur noch eine Einbahnstraße von Gebäude A
(Verwaltungsgebäude) zum Gebäude B (OGS-Gebäude).
- Das Schulgebäude dürfen ab sofort nur noch Kinder, Schul- und OGS-Personal betreten. Für mögliche Elterngespräche wird eine entsprechende Vereinbarung zum Betreten der Schule getroffen.
- Eltern, die Ihre Kinder bringen oder abholen, müssen vor dem Schultor warten. Da wir Ihre vereinbarten Betreuungszeiten kennen, werden wir mit den Kindern zu der vereinbarten Abholzeit zum Schultor kommen.
- Die Kinder müssen einen Mund-Nasenschutz im Schulgebäude und auf dem Schulhof tragen. Im
Unterrichtsraum besteht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr. Jedoch freuen wir uns, wenn die Kinder den Mund-Nasenschutz freiwillig tragen..
- Händewaschen und Hust- sowie
Nieshygiene wird mit den Kindern besprochen.
- In allen Klassenräumen befindet sich ein Waschbecken mit Seife und Einweghandtüchern.
- Die Klassenräume werden durch das Reinigungspersonal regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
- Für die Kinder in den Klassenräumen in Gebäude A werden die Toiletten unter dem Vordach auf dem Schulhof und die Kinder in
den Klassenräumen in Gebäude B werden die Toiletten im Schulgebäude nutzen.
5 Leitideen zum Unterricht in außergewöhnlichen
Zeiten für alle Hürther Grundschulen
Auf der Grundlage unseres Bildungsverständnisses und unseres
Leitbildes sind für uns in der aktuellen Corona-Situation die folgenden Punkte entscheidend:
- Wir wissen: Unsere Schulkinder, ihre Eltern und unsere Lehrkräfte und pädagogischen
Fachkräfte geben im Moment ihr Allerbestes, um das schulische Weiterlernen sicherzustellen, und auch, um bei den Kindern Ängste abzubauen, Unsicherheiten zu nehmen und das Fehlen von Freunden und
Sozialkontakten abzufedern. Darum möchten wir allen Beteiligten den Leistungsdruck nehmen und bezüglich der schulischen Aufgaben ermutigen: Was geht, geht. Was nicht geht, geht
später!
- Alle in Schule Beteiligten halten engen Kontakt untereinander, mit den Eltern und vor allem
mit den Kindern und bemühen sich, im Distanz- sowie im tageweisen Präsenzlernen um ein beziehungsreiches Miteinander.
- Wir führen unser differenziertes und individualisiertes Arbeiten fort, indem wir jedem Kind
sein benötigtes Material zur Verfügung stellen. Individuelle Hilfen und Frageklärungen erfolgen im Präsenzunterricht. Hilfe für die Eltern bieten die
Klassenleitungen telefonisch oder digital an.
- Wir planen alle Lernschritte für die Kinder im Jahrgangsteam und mit den Kollegen*innen,
die im Unterricht eingesetzt sind.
- Die Würdigung und die Wertschätzung der Arbeit durch die Lehrerin sind für uns ein entscheidender Faktor für das individuelle Erfolgserlebnis und die Lernmotivation der Kinder. Daher bieten wir den Kindern und ihren Eltern analoge und digitale
Rückmelde-Möglichkeiten.
Gemeinsame Grundsätze
der Hürther Grundschulen
zum Distanzlernen
Die Schulleitungen der Hürther Grundschulen haben sich auf die nachfolgenden Grundsätze zum Lernen auf Distanz verständigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass – bei
allen Bemühungen um gemeinsame Grundsätze – jede Schule andere Voraussetzungen hat. Dies gilt hinsichtlich des Personals, der Räume, der digitalen Ausstattung und Internetanbindung sowie
schulspezifischen Konzepten (z. B. jahrgangsbezogene oder jahrgangsübergreifende Lerngruppen).
Das Konzept jeder einzelnen Grundschule kann im Sekretariat eingesehen werden. Die Grundsätze der Hürther Grundschulen sind auf der Homepage einer jeden Schule
veröffentlicht.
Die Schulkonferenz und die Schulaufsicht des REK sind über das schulinterne Konzept zum „Lernen auf Distanz“ informiert. Im Falle des Distanzlernens werden die Eltern
unmittelbar durch die Schule informiert (Organisatorisches, Digitales, Erreichbarkeit etc.).
Baustein 1: Konzeptionelle
Rahmenbedingungen
|
Unser Ziel ist es, durch eine lernförderliche Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht unseren schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag angemessen zu
erfüllen.
Dabei geht der Präsenzunterricht immer vor Distanzunterricht!
Vereinbart wurden:
- Sofern Präsenzunterricht möglich ist, werden mindestens 3 Std. pro Tag erteilt.
- Alle personellen Ressourcen werden genutzt (OGS, Schulsozialarbeit etc.).
- Der Fachunterricht wird aufgelöst und die Fachlehrerinnen unterstützen die entsprechende Klasse in den Hauptfächern.
- Tendenziell werden die höheren Jahrgänge (3/4) zuerst in das Distanzlernen geschickt.
Während der Präsenzzeit erfolgt kontinuierlich Arbeit an den Medienkompetenzen der Schüler*innen, um sie auf das Distanzlernen vorzubereiten (u.a. E-Mails schreiben
üben, Internetrecherche, Einüben der Nutzung bestimmter Programme/Apps)
Baustein 2: Schulbetrieb
organisieren
|
- Es erfolgt eine enge Kooperation mit der OGS (auch im Vormittagsbereich) zugunsten des Präsenzunterrichts.
- Die Bedarfsabfrage zur Thematik „Digitale Endgeräte“ wurde kommunal abgestimmt und seitens der Schulen durchgeführt. Der dringende Bedarf wurde der Stadt gemeldet
(Breitbandausbau, WLAN, Endgeräte).
Baustein 3:
Kommunikation
|
- Während des Distanzunterrichts erfolgt mindestens 2x wöchentlich eine Kontaktaufnahme mit den Schülerinnen und Schülern zur Bearbeitung der Aufgaben/Lernpläne etc.
(analog oder digital, je nach technischen Voraussetzungen).
- Die Lehrkräfte sind zu den üblichen Dienstzeiten per Mail erreichbar, um Telefontermine zu vereinbaren.
- Es werden klassenbezogene, individuelle sowie differenzierte Angebote eingesetzt.
- „Anton plus“ als digitales Lernprogramm steht allen Schulen zur Verfügung.
- Bekannte Lernpläne, Medien und Materialien werden genutzt. Ebenso wird auf bekannte und bewährte Informationswege zurückgegriffen.
- Die benötigten Materialien werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
Baustein 5:
Leistungsbewertung
|
- Die Lernzielkontrollen werden im wieder einsetzenden Präsenzunterricht nach der Quarantäne geschrieben.
- Es werden individuelle Formen der Überprüfung (analog oder digital) bei Schüler*innen gewählt, die länger nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.
- Nach Möglichkeit werden die üblichen Leistungskontrollen durchgeführt. Ergänzt werden sie ggf. durch Lernzielkontrollen in persönlicher Kontaktaufnahme. Arbeiten
werden hinsichtlich Umfang, Vollständigkeit, korrekter Ausführung und fristgerechter Abgabe überprüft.
- Die sichtbaren Ergebnisse der Online-Portale der jeweiligen Schule werden in die Leistungsbewertung mit einbezogen.
- Kleingruppen/einzelne Schüler*innen können analog oder digital ggf. persönlich überprüft werden.
- Es wird ein wöchentliches Feedback seitens der Lehrkräfte in Bezug auf die Arbeit im Distanzlernen der Schüler*innen eingeholt (Organisatorisches, Inhaltliches,
etc.).
- Ein gemeinsamer Evaluationsbogen für das Lernen auf Distanz im Allgemeinen wird kommunal entwickelt und abgestimmt.